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Bestattungen

In Deutschland besteht die Beisetzungspflicht. Sie ist im Bestattungsgesetz geregelt und bestimmt, dass Verstorbene in einer Grabstätte beigesetzt werden müssen. Dies gilt auch bei der Einäscherung. Die in einer festen Urne verschlossene Asche muss ebenfalls in einer Grabstätte auf einem Friedhof beigesetzt werden. Ebenfalls zulässig ist die Beisetzung der Urne von einem Schiff aus auf hoher See.

Bei der Art, Ort und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen zu berücksichtigen. Dieser Wunsch muss in Form einer letztwilligen Verfügung schriftlich dokumentiert sein. Ist der Wille des Verstorbenen nicht nachweisbar, entscheiden die Angehörigen, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen für die Bestattung zu sorgen haben.

In unseren europäischen Nachbarländern wird menschlichen Herzenswünschen mehr Freiraum zugestanden. Deshalb sind dort Bestattungsformen möglich, die sich naturverbundene Menschen schon zu Lebzeiten wünschen. Sie entsprechen den Elementen Feuer, Wasser, Erde und Luft als Symbole von Ewigkeit, Vergänglichkeit und dem Kreislauf von Werden und Vergehen.

Wir können Ihnen diese Bestattungsformen vermitteln. Grundlage ist die Einäscherung, wie sie schon im Altertum von Griechen und Römern praktiziert wurde. Wir übergeben die Urne Ihres lieben Verstorbenen unserem ausländischen Partner, der mit Sorgfalt und Pietät die gewünschte Bestattung vornimmt.